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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Firma SMS Smart Mobile Solutions GmbH, Vahrenwalder Str. 253, 30179 Hannover

I. Allgemeine Bestimmungen
Wir übernehmen und führen alle Aufträge oder sonstigen Leistungen nur aufgrund nachstehender Bedingungen aus. Für alle Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen finden die nachfolgenden Bedingungen Anwendung im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend: Kunde oder Unternehmer). Die nachstehenden Bedingungen gelten auch für Verbraucher gem. § 13 BGB (nachfolgend: Kunde oder Verbraucher). Die unternehmer- und verbraucherspezifischen Bedingungen sind als solche gekennzeichnet. Die Bedingungen ohne einen besonderen Hinweis gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher. Alle Bedingungen, die den vorliegenden entgegenstehen, werden nicht akzeptiert. Indem der Kunde den Auftrag erteilt oder ein Geschäft mit uns tätigt, erkennt er die nachfolgenden Bedingungen an. Sämtliche Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten ohne ausdrückliche Vereinbarung auch für jedes künftiges Rechtsgeschäft zwischen den Vertragsparteien. Alle zwischen dem Kunden und uns im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. Diese Bedingungen gelten auch für zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge, die den Bestimmungen der §§ 312 b- 312 f BGB unterliegen (nachfolgend: Fernabsatzgeschäft).

II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche zumutbaren Änderungen, insbesondere technische Änderungen, Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht, bleiben ausdrücklich vorbehalten. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Vertrag kommt ausschließlich entweder durch unsere Auftragsbestätigung oder durch unsere Leistung zustande. Ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages gemäß § 145 BGB können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2. Mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden oder ihnen durch Übersendung der Ware beziehungsweise Durchführung der Leistung entsprochen wird.
3. Preise
a. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und Verpackungskosten. Transportkosten sind in unseren Preisen jedoch nur dann enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.
b. Alle Rechnungen sind sofort rein netto ohne einen Skontoabzug fällig. Die Zahlungen haben ausschließlich auf das umseitig genannte Konto binnen 14 Tage nach Leistung und Rechnungsstellung zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist keine Festpreisabrede getroffen worden, behalten wir uns angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vor. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% - bei Verbrauchern -  bzw. 8% - bei Unternehmern - über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
c. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art unserer Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen
4. An allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die nicht zum Lieferumfang gehören, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Das Zugänglichmachen dieser Unterlagen den Dritten ist nicht gestattet. Dies gilt dann nicht, wenn wir dazu unsere ausdrückliche Zustimmung erteilen. Wird das Angebot des Kunden nicht angenommen, so sind sämtliche Unterlagen etc. ohne vorherige Aufforderung an uns unverzüglich zurückzugeben.

III. Leistung
1. Die Leistung erfolgt so rasch wie möglich. Sämtliche Fristen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Mit Vertragsschluss beginnen die Fristen zu laufen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verbindliche Leistungstermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
2. Unabdingbare Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen für Leistungen ist der rechtzeitige Zugang sämtlicher vom Kunden zu beschaffenden und zu übergebenden Gegenständen, Unterlagen etc. sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Sind diese Voraussetzungen seitens des Kunden nicht erfüllt, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, so führt die zur entsprechenden Verlängerung der Fristen. Wir sind befugt, dem Kunden zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn er die entstandene Verzögerung zu vertreten hat. Läuft die Nachfrist erfolglos ab, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, behalten wir uns vor, die Leistung nur nach erfolgter Leistung der Sicherheiten oder der Vorkasse auszuführen.
3. In den Fallen höherer Gewalt (einschließlich Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Versandstörungen, behördliche Verfugung usw.) sowie im Falle einer von uns nicht zu vertretenen unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten ruht unsere Leistungsverpflichtung. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die obigen Gründe mehr als zwei Monate andauern. Sofern zumutbar erfolgen Teilleistungen.
4. Ist die entstandene Verzögerung der Leistung von uns zu vertreten, so ist uns eine angemessene Frist zur Leistung zu bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Wird die obige Frist bestimmt, so muss der Kunde erklären, ob er nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen wird. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, soweit wir die Leistung schuldhaft verzögert haben.
5. Mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden, der ein Unternehmer ist, über. Ob die Versendung der Sache vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt, ist für den Gefahrübergang nach obiger Bedingung irrelevant. Befindet sich der Kunde in dem Annahmeverzug, so steht dies der Übergabe, beim Versendungskauf der Auslieferung der Sache gleich.
6. Der Kunde hat uns schriftlich mitzuteilen, wenn er eine Versicherung der bestellten Ware wünscht. Der Kunde hat in diesem Fall die Versicherungskosten zu tragen.
7. Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm der direkter oder indirekter Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware in Länder außerhalb der der EU ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht erlaubt.
8. Hat der Kunde die Verzögerung bei dem Versand oder der Zustellung um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft zu vertreten, so können wir diesem für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Hohe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Lagerkosten bzw. sonstiger Schaden können, wenn ein entsprechender Nachweis besteht, seitens der Vertragsparteien geltend gemacht werden.
9. Im Fall, dass der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ihm gegenüber oder seinem Rechtsnachfolger geltend zu machen. Wir behalten uns auch die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vor. In dem Zeitpunkt, in dem die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über.
10. Unsere Haftung in Form einer pauschalierten Verzugsentschädigung im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Leistungsverzuges beträgt für jede vollendete Woche 3 % des Leistungswertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Leistungswertes.
11. Die gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Leistungsverzuges bleiben unberührt.

IV. Aufrechnung
Gegen unsere Ansprüche ist das Aufrechnen oder das Ausüben des Zurückbehaltungsrechts nur möglich, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Recht des Kunden zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts besteht nur dann, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

V. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, bleiben Leistungen, insbesondere Gegenstände der Lieferungen sowie anlässlich von Reparaturen eingefügte Gegenstände (nachfolgend: Vorbehaltsware), unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Verhält sich der Kunde nicht vertragstreu, sind wird berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung, insbesondere die Kaufsache, herauszuverlangen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist wahrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts dem Kunden verboten. Eine Weiterveräußerung ist nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Drittkunde unseres Geschäftspartners eine Zahlung vollbringt oder dass der Drittkunde erst dann das Eigentum erwirbt, wenn dieser (Drittkunde) seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber unserem Geschäftspartner erfüllt hat. Sämtliche aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Ansprüche, insbesondere den Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer werden von dem Kunden an uns abgetreten. Die Abtretung nehmen wir an. Auch behalten wir uns vor, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen sollte, die abgetretenen Forderungen selbstständig einzuziehen. Wir werden die Ansprüche gegenüber dem Drittkunden nicht geltend machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Soweit der Drittkunde nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
3. Wird die Vorbehaltsware gepfändet, beschlagnahmt oder sonstigen Verfügungen, Beschädigungen oder Eingriffen Dritter ausgesetzt, so hat der Kunde uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache besteht weiter. Wird die Vorbehaltsware seitens des Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen zu einer neuen Sache in einer Weise verbunden, so dass der Kunde Alleineigentum erwirbt (§ 947 BGB), so überträgt er uns das Miteigentum in Höhe der Quote, die dem Verhältnis des Kaufpreises für die Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache entspricht. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Drittkunden erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Übersteigt die Summe aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 %, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

VI. Gewährleistung
1. Die Annahme eines Reparaturauftrages stellt noch kein Anerkenntnis etwaiger Garantie- oder Gewahrleistungsanspruche des Kunden dar.
2. Bei berechtigten Reklamationen stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Gewahrleistungsrechte zu. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
3. Unfrei von Kunden, die Unternehmer sind, eingesandte Reklamationsaufträge werden von uns nicht angenommen. Sofern ein berechtigter Mangel vorliegt, werden dem Kunden im Rahmen der Nacherfüllung die erforderlichen Transportkosten erstattet.
4. Die Gewahrleistung beträgt bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer betragt die Gewahrleistungsfrist bei der Lieferung neuer Sachen 1 Jahr, bei der Lieferung gebrauchter besteht keine Garantie. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Die vorstehende Bestimmungen hinsichtlich der Gewährleistungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Gewährleistungsrechte des Kunden, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5. Ein Gewahrleistungs- oder Garantieanspruch muss unter Vorlage des Gerätes nebst Zubehör geltend gemacht werden. Ansprüche werden von uns nur anerkannt, wenn der Kunde den maschinengedruckten Originalkaufbeleg, auf dem in leserlicher Form der Name des Händlers, das Kaufdatum und die Seriennummer (15stellige IMEI-Nummer) aufgeführt sein muss, vorlegt. Gewahrleistungs- oder Garantieanspruche bestehen nicht, wenn
• der Originalkaufbeleg unleserlich ist, nachträglich geändert wurde oder bezogen auf die oben genannten Angaben handschriftliche Einträge aufweist;
• die Seriennummer (15stellige IMEI-Nummer) in oder auf dem Gerat geändert, gelöscht oder unleserlich ist;
• das Gerat Schaden aufweist, die unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung oder sonstige äußere Einflusse (z.B. Fall, Storm, Blitz, Feuchtigkeit, Feuer) entstanden sind;
• das Gerat in Verbindung mit Nicht-Original-Zubehör, das vom Hersteller für den Gebrauch mit den Geraten nicht ausdrücklich zugelassen ist, verwendet wurde;
• die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebene Informationen hinsichtlich Einsatz, Gebrauch oder Wartung der Gerate nicht befolgt werden;
• Eingriffe oder Reparaturen am Gerat durch vom Hersteller hierzu nicht autorisierten Dritten vorgenommen werden.
6. Die Rechte des Kunden aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt. Die Abwicklung von Garantiefällen kann auch über uns erfolgen. Es werden in diesem Fall keine zusätzlichen Gewährleistung- oder Garantieansprüche uns gegenüber begründet. Liegt kein Garantiefall vor, so wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
7. Ist der Kunde Unternehmer, hat er den Liefergegenstand auf Vollständigkeit, Mangelfreiheit und Transportschäden zu untersuchen. Offensichtliche Mangel der Liefergegenstände hat der Kunde, der ein Unternehmer ist, sofort nach Lieferung oder Abnahme der Reparaturleitung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei einer sorgfaltigen Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, hat uns der Kunde, der ein Unternehmer ist, unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Verlangt der Kunde, der ein Unternehmer ist,  Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist. Die Rechte des Unternehmers nach § 478 BGB bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
8. Ist der Kunde Verbraucher, sind offensichtliche Mängel vom Kunden innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Der Kunde hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl und unbeschadet weiter Gewährleistungsrechte die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
9. Der Kunde hat uns den beanstandeten Gegenstand unter konkreter Bezeichnung des Mangels zu übergeben. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Sofern kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in Rechnung zu stellen. Anstelle der spezifischen Abrechnung, können wir auch eine Bearbeitungspauschale i. H. v. 50,- € inkl. gesetzl. USt. verlangen. Eine Bearbeitungspauschale entfällt, sofern seit dem Verkauf und der Übergabe der gekauften Ware durch uns die Sechs-Monats-Frist noch nicht abgelaufen ist. Dem Käufer ist der Gegenbeweis vorbehalten, dass die Bearbeitungspauschale i. H. v. 50,- € nicht gerechtfertigt beziehungsweise dass die Sechs-Monats-Frist noch nicht abgelaufen ist. Eine Garantie ist dann gegeben, wenn die Warenbeschreibungen ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. Während der Dauer der Durchführung einer Nacherfüllung  ist die Verjährung gehemmt. Die Nacherfüllung hat keine Verlängerung der Verjährungsfrist für das Produkt zur Folge, wenn keine Voraussetzungen vorliegen, die die Verjährung hemmen. Wird ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen vorgenommen, so erfolgt dieser in der Regel nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in anderer Weise“ (§ 212 BGB). Für atypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere durch Computerviren, ist keine Haftung gegeben, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder Personenschäden eingetreten sind. Werden unsere Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Teile ausgewechselt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Gebrauchsmaterialien verwendet, welche nicht den die Originalqualität der Teile des Herstellers auch auf aufweisen oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel verursacht worden sind.
10. Für Reparaturaufträge, die wir außerhalb der kaufrechtlichen Gewahrleistung oder einer Herstellergarantie angenommen haben, kann der Kunde bei Mängel Nacherfüllung gem. § 635 BGB verlangen. Bei zweimaligem Fehlschlag der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Sonstige Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder den sonstigen Umstanden etwas anderes ergibt. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht für einen Kunden, der Verbraucher ist.

VII. Datensicherheit und -schutz
Die Nutzung der Kundeninformationen erfolgt für die Bestellungsabwicklungen, die Warenlieferungen und das Erbringen von Dienstleistungen inkl. unserer Internetplattform sowie Zahlungsabwicklung. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass von uns personen- und geschäftsbezogene Daten gespeichert, und verarbeitet werden können. Eine Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten kann der Kunde auf Anfrage jederzeit erhalten.  Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltene Daten werden erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns  erforderlich ist.

VIII. Haftung
1. Soweit uns die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, wir haben die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Ist der Kunde Unternehmer, so beschränkt sich sein Schadensersatzanspruch auf 10 % des Wertes des unmöglichen Teils der Leistung. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
2. Schadensersatzansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, sofern uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden oder bei unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
3. Soweit wir bezüglich der Leistung oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an unserer Leistung eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
4. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die unter dieser Ziff. Enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Soweit dem Kunden, der Unternehmer ist, nach den vorliegenden Bedingungen Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfristen.

IX. Reparaturbedingungen
1. Die nachfolgenden Reparaturbedingungen gelten ergänzend zu den obigen und nachfolgenden Bedingungen für sämtliche Reparaturmaßnahmen, insbesondere auch für Reparaturen im Rahmen von Garantie- und Nacherfüllungsansprüchen.
2. Wir führen die Reparatur in eigener oder in einer Drittwerkstatt durch. Wir geben keine verbindlichen Reparaturtermine, weil die endgültige Reparaturzeit aus dem notwendigen Reparaturaufwand folgt.
3. Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen nehmen wir erst nach Erteilung eines Kostenvoranschlages vor. Unsere Kostenvoranschläge sind für uns für die Dauer von vier Wochen nach deren Abgabe verbindlich. Nach der Art des Gerätes wird bestimmt, wie hoch die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages ausfallen. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages. Wir informieren den Kunden unverzüglich, wenn wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages droht. Die Höhe der Kosten richtet sich nach unserer aktuellen Preisliste. Wird uns kein Reparaturaufwand erteilt, berechnen wir für die Erteilung des Kostenvoranschlages eine Bearbeitungspauschale von 30,00 € inkl. gesetzl. Umsatzsteuer. Konnte der vom Kunden beanstandete Fehler, unter Beachtung der allgemein gültigen Regeln der Technik, nicht festgestellt werden, oder konnte es aus irgendeinem Grund, welchen der Kunde zu vertreten hat, nicht rechtzeitig mit der Reparatur begonnen werden, oder nimmt der Kunde während der Reparaturdurchführung den Auftrag zurück, oder liegen die Betriebsbedingungen, die zur Nutzung des zu reparierenden Produkts erforderlich sind, nicht einwandfrei vor, oder ist der Reparaturaufwand aus Unwirtschaftlichkeit, das heißt im genaueren, das Verhältnis zum Restwert des zu reparierenden Produkts nicht gegeben, so dass ein Reparaturauftrag nicht durchgeführt werden kann, sind wir berechtigt, eine angemessene Vergütung für die Fehlersuchzeit zu verlangen, deren Hohe sich dem branchen- und handelsüblichen Stundensatz entspricht. Insbesondere sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden dann ausgeschlossen, wenn diesen die durch den Kunden verursachten Softwarefehler, Fehler die durch Veränderung der Systemeinstellung, durch Installation von Software, Treibern oder anderen Hardwarekomponenten oder durch ähnliche Maßnahmen zugrunde liegen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
4. Bestehen keine Garantie- und Nacherfüllungsansprüche, werden die von uns reparierten Geräte nur Zug um Zug gegen sofortige Zahlung der Reparaturkosten zurückgegeben. Die Versendung der reparierten Geräte erfolgt Zug um Zug gegen die Vorauszahlung der Reparatur- und Versandkosten oder durch Nachnahme.
5. Sollte der Kunde nach erfolgter Reparatur oder im Falle der Nichtdurchführung der Reparatur das Gerät nicht abholen oder ist dessen Zustellung diesem nicht möglich, so werden wir den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats entweder bei uns abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals an ihn kostenpflichtig übersenden. Sollte der Kunde jetzt nach Ablauf des einen Monats das Gerät nicht abholen oder kann das Gerät ihm erneut nicht zugestellt werden, so können wir dem Kunden den Verkauf des Gerätes wegen unserer Forderungen ankündigen. Nach Ablauf von vier Monaten ab dieser Ankündigung können wir das Gerät in freihändigem Verkauf veräußern. Im Falle, dass der Verkaufserlös unsere Forderungen übersteigt, führen wir den Mehrerlös an den Kunden ab.
6. Die Gewährleistungsfrist für die Reparaturleistungen beträgt bei Kunden, die Verbraucher sind, zwei Jahre, ansonsten ein Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Gewährleistung beschränkt sich auf die von uns durchgeführte Reparatur- oder Serviceleistung.
7. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust der von im Gerät gespeicherten persönlichen Daten (Telefonnummern, Namen, Einstellungen etc.) auftreten kann. Eine Haftung hierfür wird von uns nicht übernommen. Die Haftung aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt daneben bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, die vorsorgliche Datensicherung beziehungsweise Sicherungskopie vorzunehmen beziehungsweise zu erstellen. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass bei jeder Form der Datenübertragung etwaige Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen sind, die zu Datenverlusten und damit zum Verlust der Datenidentität führen können. Werden wir mit einer Datenrettung beauftragt, so erbringen, die er diese Leistung ausschließlich im Rahmen eines Dienstvertrages. Es ist für uns nicht absehbar, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. Wir weisen unseren Kunden ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich physikalisch vorhandene und lesbare Daten wiederherstellbar sind, dass bei Durchführung der Reparatur es zum Verlust der gespeicherten kommen kann und dass für die Datensicherung vor der Reparatur allein der Kunde verantwortlich ist.
8. Wir besitzen für unsere Forderungen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ein Pfandrecht an den von uns hergestellten oder ausgebesserten Gegenständen des Kunden. Diese Gegenstände müssen zur Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in unseren Besitz gelang sein. Dieses Pfandrecht gilt auch für die offenen Forderungen aus vorangegangenen Verträgen, die wir mit einem Kunden abgeschlossen haben.
9. Wird dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät Zug um Zug gegen Leistung einer angemessenen Sicherheit zur Verfügung gestellt, hat der Kunde dieses zu dem vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort wieder zurückzugeben. Sind über Zeitpunkt und Ort der Rückgabe keine Vereinbarungen getroffen worden, können wir das Leihgerät jederzeit vom Kunden zurückverlangen. Im Fall, dass der Kunde mit der Rückgabe des Leihgerätes in Verzug kommt, hat er für die Dauer des Verzuges eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe von EUR 3,00 pro Kalendertag an uns zu zahlen. Der Nachweis einer höheren oder niedrigeren Nutzungsentschädigung bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

 

X. Fernabsatzgeschäft

Rückgabebelehrung
Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Smart Mobile Solutions SMS GmbH
Geschäftsführer: Roben Motaev
Vahrenwalder Str. 253
30179 Hannover
Tel.: +49 (0)511 93 59 10
Fax: +49 (0)511 93 59 191
E-Mail: info(at)sms-mobiles.de

Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

- Ende der Rückgabebelehrung -


XI. Internetplattform
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung unserer Internetplattform einschließlich des Downloads von Daten und Informationen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechung entgangenen Gewinn, Manipulation oder Verlust von Daten durch Dritte sowie Mangelfolgeschäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung unserer Internetplattform nebst dem überlassenen Werbematerial, Prospekte etc. ergeben. Die Haftung aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt daneben bestehen. Wir können weiter keine Garantie für die Virenfreiheit übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht, unsere Internetplattform von Vieren freizuhalten.

XII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
2. Erfüllungsort ist der Sitz von SMS Smart Mobile Solutions GmbH, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliches Sondervermögen ist und dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist in diesem Fall der Sitz von SMS Smart Mobile Solutions GmbH. Wir sind berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 04/2010, SMS Smart Mobile Solutions GmbH

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